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Abrechnung

 

Es liegt eine Abrechnungsgenehmigung für gesetzliche und private Krankenversicherungen vor.

 

Gesetzlich versicherte Patienten

Die Abrechnung erfolgt mit Ihrer Gesundheitskarte direkt mit Ihrer Krankenversicherung.

 

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Da die Tarife und Leistungen jedoch unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse. Hier bekommen Sie nähere Informationen zu den notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin. Wie Sie es als Privatpatient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Die Honorierung orientiert sich wie üblich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Für Angehörige der Bundeswehr und der Polizei werden die Kosten durch die Heilfürsorge getragen. Bitte bringen Sie eine Überweisung zur Psychotherapie mit.

 

Patienten mit einem Arbeitsunfall, bei denen die Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt, können ebenfalls einen Psychotherapeuten mit Privatpraxis aufsuchen.

 

Beihilfe


Die Beihilfe erstattet die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen bei Psychologischen Psychotherapeuten.

 

Selbstzahler

Als Selbstzahler bleiben Sie von allen Formalitäten verschont. Sie unterliegen bei der Wahl der Therapiemethode keinerlei Beschränkungen. Sie entrichten das im Einzelfall besprochene Honorar wie vereinbart an den Therapeuten, wobei sich die Honorierung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert.

 

 

Paarberatung und -therapie gehören nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen und werden von den Klienten selbst bezahlt.

 

 

Dipl.-Psych., Dipl.-Kffr. Tanja Brion, Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie  | info(at)psychotherapie-brion.de
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